Wohnsitz abmelden
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1. Allgemeines
- Die Abmeldung einer Wohnung ist nur erforderlich bei:
- Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland oder
- Aufgabe einer oder mehrerer Nebenwohnungen (nur beim Hauptwohnsitz möglich).
- Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland oder
- Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug erfolgen.
- Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich. Die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt allerdings erst zum Datum des Auszugs.
Hinweis:
Bei einem Umzug innerhalb von Deutschland, muss der aufgegebene Wohnsitz nicht abgemeldet werden, sondern der neue Wohnsitz nur angemeldet werden. Informationen zu Wohnsitz anmelden »
2. Verfahren
- Die Abmeldung kann beim Bürgerbüro Mitte » oder Bürgerbüro Nord » wie folgt vorgenommen werden:
- persönlich oder
- schriftlich (siehe Formulare)
- persönlich oder
- Eine Abmeldebestätigung wird als Nachweis über die Abmeldung ausgestellt und ausgehändigt.
Terminvereinbarung
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin erforderlich. Hier können Sie Ihren Termin vereinbaren »
- gebührenfrei
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Personalausweis oder (Reise-)Pass
Bei einer schriftlichen Abmeldung ist eine gut leserliche Kopie des Personalausweises oder (Reise-)Passes ausreichend.
- Gegebenenfalls können eine Vollmacht und ein Ausweisdokument des Bevollmächtigten notwendig sein.
§ 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz
Abmeldung aus Oldenburg